Bürgergeld-Rechner der Jobcenter: So berechnet Ihr Jobcenter
Einen offiziellen Bürgergeld-Rechner der Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit gibt es nicht — danach gesucht wird trotzdem tausendfach im Monat. Dieser Rechner bildet die Berechnung so nach, wie sie Ihr Jobcenter vornimmt: Regelbedarf plus Mehrbedarfe plus Wohnkosten, minus anrechenbares Einkommen mit den Freibeträgen des § 11b SGB II. In Schritt 2 können Sie zusätzlich den KdU-Richtwert Ihres Wohnorts eintragen — die eine Größe, die wirklich von Jobcenter zu Jobcenter verschieden ist.
Bürgergeld-Rechner 2026
Vier Schritte zu Ihrer Schätzung — mit Aufschlüsselung wie im Bescheid. Amtlich heißt die Leistung seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld.
Wer lebt in Ihrem Haushalt?
Ihre Bedarfsgemeinschaft: Sie selbst, ggf. Ihre Partnerin / Ihr Partner und Ihre Kinder unter 25 Jahren.
Kinder im Haushalt
Kinder unter 25 Jahren zählen zur Bedarfsgemeinschaft. Ab 25 bilden sie in der Regel einen eigenen Haushalt.
Besondere Lebenslagen
Mehrbedarfe erhöhen Ihren Anspruch. Zutreffendes bitte auswählen.
Was kostet Ihre Wohnung?
Tragen Sie Ihre tatsächlichen monatlichen Wohnkosten ein. Das Jobcenter übernimmt die Kosten, soweit sie an Ihrem Wohnort angemessen sind.
Ihre Region: lokaler Wohnkosten-Check
Regelsätze und Freibeträge sind bundesweit gleich. Regional verschieden ist die angemessene Bruttokaltmiete: Sie wird von Ihrer Kommune beziehungsweise Ihrem Jobcenter festgelegt. Der Rechner nutzt Ihren lokalen Richtwert, wenn Sie ihn kennen — ohne Richtwert rechnet er mit Ihrer tatsächlichen Miete und kennzeichnet den regionalen Check als offen.
Gut zu wissen: Im ersten Jahr des Bezugs gilt die Karenzzeit Wohnen (§ 22 Abs. 1 SGB II). Das Jobcenter übernimmt in dieser Zeit Ihre tatsächlichen Wohnkosten — auch ohne Prüfung, ob sie angemessen sind. Strom zahlen Sie aus dem Regelbedarf selbst; er gehört nicht zu den Wohnkosten.
Welches Einkommen hat Ihr Haushalt?
Von Ihrem Lohn bleibt ein Teil immer anrechnungsfrei (§ 11b SGB II). Der Rechner zieht die Freibeträge automatisch ab.
Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25: Für Sie gilt ein deutlich höherer Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2b SGB II) — Ferienjobs von Schülern bleiben oft komplett anrechnungsfrei. Dieser Rechner rechnet mit den allgemeinen Regeln; Ihr tatsächlicher Anspruch kann höher ausfallen.
Vermögen prüfen & Ergebnis
Seit dem 01.07.2026 schützen altersgestaffelte Freibeträge Ihr Vermögen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Zählen Sie Bargeld, Konten, Sparanlagen und Ähnliches zusammen — nicht mitzählen: Ihr angemessenes Auto und Ihre selbst genutzte, angemessene Immobilie.
Was Ihr Jobcenter tatsächlich berechnet
Ob in München, Leipzig oder einer Kleinstadt in NRW: Die Berechnung folgt überall denselben fünf Schritten des SGB II. Unterschiede entstehen fast nur bei Schritt 3.
- Regelbedarf (§ 20 SGB II): Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft — 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, 357 € bis 471 € für Kinder.
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II): Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung und dezentrales Warmwasser.
- Wohnkosten (§ 22 SGB II): Ihre Miete wird übernommen, soweit sie vor Ort angemessen ist. Jede Kommune legt dafür eigene Richtwerte fest (Bruttokaltmiete je Haushaltsgröße). Im ersten Bezugsjahr schützt Sie die Karenzzeit Wohnen — dann zählen Ihre tatsächlichen Kosten.
- Einkommen und Freibeträge (§§ 11, 11b SGB II): Lohn wird nicht voll angerechnet. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes, Elterngeld bleibt bis 300 € frei.
- Vermögen (§ 12 SGB II): Seit 01.07.2026 gelten altersgestaffelte Freibeträge von 5.000 € bis 20.000 € pro Person.
Genau diese Schritte rechnet der Assistent oben — inklusive des regionalen Wohnkosten-Checks in Schritt 2. Warum es keinen amtlichen Rechner gibt? Die Bundesagentur stellt nur einen Rechner für das Arbeitslosengeld (SGB III) bereit; die rund 400 Jobcenter veröffentlichen Informationen und Anträge, aber keine eigenen Rechner. Seien Sie entsprechend skeptisch bei Seiten, die sich als amtlich ausgeben.
Der Freibetrag: Was von Ihrem Lohn bleibt
Viele Jobcenter-Fragen drehen sich um den Zuverdienst. Die Regel ist bundesweit gleich (§ 11b SGB II) und wird im Rechner automatisch angewandt:
| Teil Ihres Bruttolohns | Bleibt frei | Regel |
|---|---|---|
| Die ersten 100 € | 100 % | Grundfreibetrag, § 11b Abs. 2 |
| 100 € bis 520 € | 20 % | § 11b Abs. 3 Nr. 1 |
| 520 € bis 1.000 € | 30 % | § 11b Abs. 3 Nr. 2 |
| 1.000 € bis 1.200 € | 10 % | § 11b Abs. 3 Nr. 3 — mit Kind bis 1.500 € |
Bei 1.000 € Bruttolohn bleiben so 328 € anrechnungsfrei. Wer speziell die Aufstockung prüfen will, findet dieselbe Berechnung im Aufstockungs-Rechner mit Beispielen für Minijob und Teilzeit.
Warum der Wohnort zählt: Richtwerte nach Bundesland
Es gibt keine getrennten Rechner für NRW, Bayern oder Berlin — aber es gibt getrennte Miet-Richtwerte. Die Übersicht zeigt, wo die entscheidende Größe an Ihrem Wohnort festgelegt wird:
| Bundesland | Regionale Suche | Entscheidend vor Ort |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg (BW) | Bürgergeld-Rechner BW / Jobcenter Baden-Württemberg | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg |
| Bayern | Bürgergeld-Rechner Bayern / Jobcenter Bayern | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg |
| Berlin | Bürgergeld-Rechner Berlin / Jobcenter Berlin | Berliner KdU-Regelungen und das für Ihren Bezirk zuständige Jobcenter |
| Brandenburg | Bürgergeld-Rechner Brandenburg | KdU-Richtwerte der Landkreise und kreisfreien Städte, z. B. Potsdam und Cottbus |
| Bremen | Bürgergeld-Rechner Bremen | KdU-Richtwerte für Bremen und Bremerhaven |
| Hamburg | Bürgergeld-Rechner Hamburg | Hamburger KdU-Regelungen und Ihr zuständiges Jobcenter |
| Hessen | Bürgergeld-Rechner Hessen / Jobcenter Hessen | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt |
| Mecklenburg-Vorpommern (MV) | Bürgergeld-Rechner MV / Jobcenter MV | KdU-Richtwerte der Landkreise und kreisfreien Städte, z. B. Rostock und Schwerin |
| Niedersachsen | Bürgergeld-Rechner Niedersachsen / Jobcenter Niedersachsen | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück |
| Nordrhein-Westfalen (NRW) | Bürgergeld-Rechner NRW / Jobcenter NRW | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen |
| Rheinland-Pfalz (RLP) | Bürgergeld-Rechner RLP / Jobcenter RLP | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und Trier |
| Saarland | Bürgergeld-Rechner Saarland | KdU-Richtwerte der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken |
| Sachsen | Bürgergeld-Rechner Sachsen / Jobcenter Sachsen | KdU-Richtwerte der Kommunen, z. B. Leipzig, Dresden und Chemnitz |
| Sachsen-Anhalt | Bürgergeld-Rechner Sachsen-Anhalt / Jobcenter Sachsen-Anhalt | KdU-Richtwerte der Landkreise und kreisfreien Städte, z. B. Halle (Saale) und Magdeburg |
| Schleswig-Holstein | Bürgergeld-Rechner Schleswig-Holstein / Jobcenter Schleswig-Holstein | KdU-Richtwerte der Kreise und kreisfreien Städte, z. B. Kiel, Lübeck und Flensburg |
| Thüringen | Bürgergeld-Rechner Thüringen / Jobcenter Thüringen | KdU-Richtwerte der Landkreise und kreisfreien Städte, z. B. Erfurt, Jena und Gera |
So finden Sie Ihren Richtwert: Suchen Sie auf der Website Ihres Jobcenters oder Ihrer Kommune nach „Kosten der Unterkunft“ oder „KdU-Richtwerte“. Prüfen Sie den Wert für Ihre Haushaltsgröße (Bruttokaltmiete, ohne Heizung) und tragen Sie ihn oben in Schritt 2 ein. Der Rechner zeigt Ihnen dann getrennt, was in der Karenzzeit gilt und was danach anerkannt würde.
Bescheid prüfen lassen
Sie haben bereits einen Bescheid und zweifeln an der Höhe? Fehler passieren am häufigsten an fünf Stellen — prüfen Sie diese Punkte in Ihrem Bescheid selbst:
- Stimmt die Regelbedarfsstufe für jede Person (Alter der Kinder!)?
- Wurden alle Mehrbedarfe berücksichtigt — besonders Alleinerziehung, Schwangerschaft und Warmwasser?
- Sind Ihre Wohnkosten vollständig angesetzt, inklusive Heizkosten?
- Wurde der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II von Ihrem Lohn abgezogen, bevor angerechnet wurde?
- Ist das Kindergeld mit 259 € pro Kind angesetzt — und wurde Elterngeld nur oberhalb von 300 € angerechnet?
Bescheid-Check als Service: Eine geführte Prüfung Ihres Bescheids mit Fehlerbericht bereiten wir gerade vor. Bis dahin helfen Ihnen die Checkliste oben, unser Ratgeber zu Sanktionen, falls eine Kürzung im Bescheid steht, und kostenlose Sozialberatungsstellen vor Ort. Fragen an uns richten Sie über die Kontaktseite.
Häufige Fragen zum Jobcenter-Rechner
Gibt es einen offiziellen Bürgergeld-Rechner des Jobcenters?
Nein. Weder die Jobcenter noch die Bundesagentur für Arbeit bieten einen amtlichen Bürgergeld-Rechner an — die BA stellt nur einen Rechner für das Arbeitslosengeld (SGB III) bereit. Alle Bürgergeld-Rechner im Netz sind private Angebote; achten Sie auf offengelegte Quellen und eine ehrliche Methodik.
Gibt es eigene Bürgergeld-Rechner für NRW, Bayern oder Berlin?
Nein. Es gibt keine getrennten amtlichen Rechner nach Bundesland und keine eigenen Online-Rechner einzelner Jobcenter. Regelsätze und Freibeträge sind bundesweit gleich; regional ist nur die angemessene Bruttokaltmiete. Deshalb nutzen Sie überall denselben Rechner und ergänzen in Schritt 2 Ihren Wohnort sowie — wenn bekannt — den lokalen KdU-Richtwert.
Warum fällt das Bürgergeld in München höher aus als in einer Kleinstadt?
Die Regelsätze sind bundesweit gleich. Der Unterschied entsteht bei den Wohnkosten: Jede Kommune legt eigene Richtwerte für die angemessene Miete fest. In teuren Städten sind sie höher, also übernimmt das Jobcenter dort eine höhere Miete — der Gesamtanspruch steigt, obwohl der Regelbedarf identisch ist.
Übernimmt das Jobcenter meine komplette Miete?
Im ersten Bezugsjahr ja (Karenzzeit Wohnen, § 22 Abs. 1 SGB II) — ohne Angemessenheitsprüfung. Danach gilt der Richtwert Ihres Wohnorts: Liegt Ihre Miete darüber, kann das Jobcenter Sie zur Kostensenkung auffordern und die Leistung auf den angemessenen Wert begrenzen.
Rechnet dieser Rechner genauso wie mein Jobcenter?
Er bildet dieselben gesetzlichen Schritte ab wie das Jobcenter: Regelbedarf, Mehrbedarfe, Wohnkosten, Freibeträge und Vermögen nach dem SGB II. Unterschiede entstehen durch die örtlichen KdU-Richtwerte — die können Sie in Schritt 2 eintragen — und durch Einzelfallentscheidungen des Jobcenters, etwa bei der Anerkennung von Mehrbedarfen. Maßgeblich bleibt immer Ihr Bescheid.
Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen: §§ 11, 11b, 12, 20, 21, 22 SGB II; RBSFV 2026; § 66 EStG. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters. Stand: Oktober 2026.