Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Alleinstehende erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 € im Monat, Partner je 506 €, Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Dazu kommen Ihre Wohnkosten und mögliche Mehrbedarfe — die tatsächliche Gesamthöhe liegt daher fast immer deutlich über dem Regelsatz. Alle Beträge, Tabellen und Beispiele finden Sie hier.
Regelsätze 2026: die Tabelle
Der Regelbedarf soll alles abdecken, was Sie zum täglichen Leben brauchen: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und Freizeit. Für 2026 gilt eine Nullrunde — die Beträge entsprechen denen von 2025, weil die Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und der Besitzschutz (§ 28a Abs. 5 SGB XII) das Absinken verhindert.
| Stufe | Für wen | 2026 / Monat |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft, je Person | 506 € |
| 3 | Erwachsene ohne eigenen Haushalt (z. B. 18–24 bei den Eltern) | 451 € |
| 4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Bürgergeld-Rechner 2025 oder 2026 — macht das einen Unterschied?
Viele suchen gezielt nach dem Rechner für 2025 — verständlich, denn Anträge und Bescheide stammen oft noch aus dem Vorjahr. Für die Höhe macht es keinen Unterschied: Die Regelsätze sind 2025 und 2026 identisch (Nullrunde). Unterschiede gibt es nur im Kleingedruckten: Zum 01.07.2026 wurden unter anderem die Vermögensfreibeträge neu geregelt und das Bürgergeld offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. Unser Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab — und liefert für reine Satzfragen auch für 2025 das richtige Ergebnis.
Mehrbedarfe: wenn es mehr gibt
In besonderen Lebenslagen zahlt das Jobcenter Zuschläge auf den Regelbedarf (§ 21 SGB II). Die wichtigsten:
| Mehrbedarf | Höhe | Für wen |
|---|---|---|
| Alleinerziehende | 36 % = 202,68 € | 1 Kind unter 7 oder 2–3 Kinder unter 16 |
| Alleinerziehende, alternativ | 12 % je Kind, max. 60 % | Wenn das mehr ergibt als 36 % |
| Schwangerschaft | 17 % | Ab der 13. Woche bis zum Geburtsmonat |
| Behinderung | 35 % | Bei Teilhabe-Leistungen (§ 49 SGB IX) u. a. |
| Warmwasser dezentral | 2,3 % / 1,4 % / 1,2 % / 0,8 % | Je Person, nach Stufe (Erwachsene/Kinder) |
| Kostenaufwändige Ernährung | individuelle Höhe | Bei ärztlich bestätigtem Bedarf, z. B. bestimmten Erkrankungen |
Die Summe aller Mehrbedarfe (außer Warmwasser) darf den Regelbedarf der jeweiligen Person nicht übersteigen. Dazu kommen in jedem Fall die Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Alleinstehend mit Nebenjob
Regelbedarf 563 € + Miete und Heizung 550 € = Bedarf 1.113 €. Nebenjob 300 € brutto: Freibetrag 100 € + 20 % von 200 € = 140 €, angerechnet werden 160 €. Anspruch: 953 € im Monat — plus der Lohn von 300 € bleibt ebenfalls auf dem Konto.
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern
Zwei Partner (2 × 506 €) mit Kindern von 4 und 9 Jahren (357 € + 390 €) haben einen Regelbedarf von 1.759 €. Plus Wohnkosten von 900 € ergibt einen Bedarf von 2.659 €. Abzüglich Kindergeld (2 × 259 € = 518 €) bleibt ein Anspruch von 2.141 €.
Beispiel 3: Alleinerziehend, ein Kind (5), Teilzeit
Regelbedarf 563 € + 357 € = 920 €, plus Mehrbedarf Alleinerziehende 202,68 €, plus Wohnkosten 700 € = 1.822,68 € Bedarf. Teilzeitlohn 1.200 € brutto / 950 € netto: Freibetrag 348 €, angerechnet 602 €, plus Kindergeld 259 €. Anspruch: 961,68 € — zusätzlich zum Lohn.
Alle drei Fälle können Sie mit Ihren eigenen Zahlen im Bürgergeld-Rechner nachrechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld für Alleinstehende 2026?
Alleinstehende erhalten 2026 einen Regelbedarf von 563 € pro Monat. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe — die Gesamthöhe liegt also meist deutlich über 563 €.
Warum sind die Regelsätze 2026 nicht gestiegen?
Die reguläre Fortschreibung hätte rechnerisch niedrigere Beträge ergeben. Wegen des Besitzschutzes (§ 28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die höheren Sätze von 2025 auch 2026 bestehen — eine sogenannte Nullrunde.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine Familie mit zwei Kindern?
Beispiel: Zwei Partner (je 506 €) mit Kindern von 4 und 9 Jahren (357 € + 390 €) haben einen Regelbedarf von 1.759 €. Plus angemessene Wohnkosten, minus anrechenbares Einkommen wie das Kindergeld von 518 €.
Sind die Bürgergeld-Sätze 2025 und 2026 gleich?
Ja. Wegen der Nullrunde (RBSFV 2026) gelten 2026 exakt die Regelsätze von 2025 — zum Beispiel 563 € für Alleinstehende. Wer den Bürgergeld-Rechner für 2025 sucht, kann daher denselben Rechner verwenden; geändert haben sich zum 01.07.2026 nur Regeln wie die Vermögensfreibeträge, nicht die Satzhöhe.
Was ist der Unterschied zwischen Regelbedarf und Gesamtbedarf?
Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom, Freizeit). Der Gesamtbedarf addiert Wohnkosten und Mehrbedarfe — er ist die Grundlage für Ihren Anspruch.
Quellen
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 243)
- §§ 20, 21, 23 SGB II (Regelbedarf und Mehrbedarfe)
- Bundesregierung: „Regelbedarfe 2026“; BMAS: Fortschreibung der Regelbedarfe zum 01.01.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.