Grundsicherungsgeld: Der neue Name seit Juli 2026
Seit dem 01.07.2026 heißt das Bürgergeld amtlich Grundsicherungsgeld. Geändert haben sich der Name, die Vermögensregeln und einige Pflichten — nicht aber die Regelsätze und die Berechnung Ihres Anspruchs. Ihr laufender Bescheid gilt unverändert weiter. Hier erfahren Sie, was die Reform für Sie bedeutet.
Warum ein neuer Name?
Die Bundesregierung hat die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Dreizehnten SGB-II-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 107) zum 01.07.2026 reformiert und dabei umbenannt. Nach Hartz IV (bis 2022) und Bürgergeld (2023 bis 2026) trägt die Leistung nun den Namen Grundsicherungsgeld. In der Umgangssprache — und in fast allen Suchanfragen — heißt sie weiterhin Bürgergeld.
Was sich geändert hat
- Vermögen: Die Karenzzeit mit 40.000 € Schonvermögen im ersten Jahr wurde abgeschafft. Jetzt gelten von Anfang an Freibeträge nach Alter: 5.000 € bis 20.000 € pro Person (Details).
- Mitwirkungspflichten: Die Reform hat die Anforderungen an Mitwirkung und Erreichbarkeit verschärft; Pflichtverletzungen können schneller zu Leistungsminderungen führen (§§ 31 ff. SGB II).
- Name auf Bescheiden: Neue Bescheide Ihres Jobcenters tragen den Namen Grundsicherungsgeld.
Was gleich geblieben ist
- Regelsätze: 563 € für Alleinstehende und alle weiteren Stufen — 2026 per Nullrunde unverändert.
- Berechnung: Bedarf minus anrechenbares Einkommen, mit denselben Freibeträgen auf Lohn (§ 11b) und denselben Mehrbedarfen (§ 21).
- Wohnkosten: Übernahme der angemessenen Miete und Heizung — inklusive Karenzzeit Wohnen im ersten Jahr.
- Zuständigkeit: Ihr Jobcenter bleibt Ihr Ansprechpartner; Anträge und Weiterbewilligungen laufen wie bisher.
Müssen Sie etwas tun?
Nein. Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, läuft Ihre Bewilligung unter dem neuen Namen weiter. Nur für Bewilligungszeiträume, die ab dem 01.07.2026 beginnen, prüft das Jobcenter Ihr Vermögen nach den neuen Altersstufen — für davor begonnene Zeiträume schützt eine Übergangsregel (§ 65a Abs. 1 SGB II) die alte Rechtslage.
Sie möchten Ihren Anspruch mit der aktuellen Rechtslage durchrechnen? Unser Bürgergeld-Rechner bildet bereits die Regeln des Grundsicherungsgelds ab — unter dem Namen, den die meisten Menschen noch suchen.
Häufige Fragen
Ist Grundsicherungsgeld dasselbe wie Bürgergeld?
Ja. Das Dreizehnte SGB-II-Änderungsgesetz hat die Leistung zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt (BGBl. 2026 I Nr. 107). Anspruch, Regelsätze und Berechnung bleiben im Kern gleich; geändert haben sich vor allem die Vermögensregeln und Mitwirkungspflichten.
Ändert sich mein laufender Bescheid durch die Umbenennung?
Nein. Laufende Bewilligungen gelten weiter. Auf neuen Bescheiden steht lediglich der neue Name. Nur die Vermögensprüfung folgt für Zeiträume ab 01.07.2026 den neuen, altersgestaffelten Freibeträgen.
Warum finde ich kaum Rechner für „Grundsicherungsgeld“?
Der neue Name ist erst seit Juli 2026 amtlich, gesucht wird weiterhin fast ausschließlich nach „Bürgergeld“. Unser Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab — egal unter welchem Namen Sie suchen.
Quellen
- Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. 2026 I Nr. 107), in Kraft seit 01.07.2026
- Bundesregierung: Informationen zur Grundsicherung (vormals Bürgergeld)
- §§ 12, 22, 31 ff., 65a SGB II
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.