Bürgergeld-Aufstockung: Rechner für Erwerbstätige
Sie arbeiten — im Minijob, in Teilzeit oder Vollzeit — und der Lohn reicht trotzdem nicht für Miete und Leben? Dann können Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken. Dieser Rechner zeigt, wie viel Ihnen trotz Arbeit zusteht und welcher Teil Ihres Lohns anrechnungsfrei bleibt.
Bürgergeld-Rechner 2026
Vier Schritte zu Ihrer Schätzung — mit Aufschlüsselung wie im Bescheid. Amtlich heißt die Leistung seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld.
Wer lebt in Ihrem Haushalt?
Ihre Bedarfsgemeinschaft: Sie selbst, ggf. Ihre Partnerin / Ihr Partner und Ihre Kinder unter 25 Jahren.
Kinder im Haushalt
Kinder unter 25 Jahren zählen zur Bedarfsgemeinschaft. Ab 25 bilden sie in der Regel einen eigenen Haushalt.
Besondere Lebenslagen
Mehrbedarfe erhöhen Ihren Anspruch. Zutreffendes bitte auswählen.
Was kostet Ihre Wohnung?
Tragen Sie Ihre tatsächlichen monatlichen Wohnkosten ein. Das Jobcenter übernimmt die Kosten, soweit sie an Ihrem Wohnort angemessen sind.
Ihre Region: lokaler Wohnkosten-Check
Regelsätze und Freibeträge sind bundesweit gleich. Regional verschieden ist die angemessene Bruttokaltmiete: Sie wird von Ihrer Kommune beziehungsweise Ihrem Jobcenter festgelegt. Der Rechner nutzt Ihren lokalen Richtwert, wenn Sie ihn kennen — ohne Richtwert rechnet er mit Ihrer tatsächlichen Miete und kennzeichnet den regionalen Check als offen.
Gut zu wissen: Im ersten Jahr des Bezugs gilt die Karenzzeit Wohnen (§ 22 Abs. 1 SGB II). Das Jobcenter übernimmt in dieser Zeit Ihre tatsächlichen Wohnkosten — auch ohne Prüfung, ob sie angemessen sind. Strom zahlen Sie aus dem Regelbedarf selbst; er gehört nicht zu den Wohnkosten.
Welches Einkommen hat Ihr Haushalt?
Von Ihrem Lohn bleibt ein Teil immer anrechnungsfrei (§ 11b SGB II). Der Rechner zieht die Freibeträge automatisch ab.
Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25: Für Sie gilt ein deutlich höherer Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2b SGB II) — Ferienjobs von Schülern bleiben oft komplett anrechnungsfrei. Dieser Rechner rechnet mit den allgemeinen Regeln; Ihr tatsächlicher Anspruch kann höher ausfallen.
Vermögen prüfen & Ergebnis
Seit dem 01.07.2026 schützen altersgestaffelte Freibeträge Ihr Vermögen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Zählen Sie Bargeld, Konten, Sparanlagen und Ähnliches zusammen — nicht mitzählen: Ihr angemessenes Auto und Ihre selbst genutzte, angemessene Immobilie.
Warum sich Arbeit immer lohnt: der Freibetrag
Ihr Lohn wird nicht vollständig angerechnet. Nach § 11b SGB II bleibt ein gestaffelter Freibetrag frei — berechnet auf Ihr Brutto:
| Teil Ihres Bruttolohns | Bleibt frei | Regel |
|---|---|---|
| Die ersten 100 € | 100 % | Grundfreibetrag, § 11b Abs. 2 |
| 100 € bis 520 € | 20 % | § 11b Abs. 3 Nr. 1 |
| 520 € bis 1.000 € | 30 % | § 11b Abs. 3 Nr. 2 |
| 1.000 € bis 1.200 € | 10 % | § 11b Abs. 3 Nr. 3 — mit Kind bis 1.500 € |
Drei Beispiele: Bei einem Minijob mit 520 € bleiben 184 € frei. Bei 1.000 € Brutto sind es 328 €. Und wer mit Kind 1.600 € brutto verdient, behält 378 € anrechnungsfrei — erst der Rest des Nettolohns mindert den Anspruch.
Wer kann aufstocken?
- Minijobber, deren 520 € (2026 bis zur Minijob-Grenze) nicht zum Leben reichen — besonders mit Kindern.
- Teilzeitkräfte und Vollzeitbeschäftigte mit niedrigem Lohn und hohen Wohnkosten.
- Selbstständige mit schwankendem Einkommen — hier prüft das Jobcenter den Gewinn; der Rechner gibt eine erste Orientierung.
- Alleinerziehende in Arbeit: Zum Lohn kommen Mehrbedarf und Freibetrag hinzu — die Aufstockung fällt oft höher aus als gedacht.
Entscheidend ist allein: Ihr anrechenbares Einkommen liegt unter Ihrem Bedarf. Dann zahlt das Jobcenter die Differenz — jeden Monat, zusätzlich zu Ihrem Lohn.
Regionaler Wohnkosten-Check für Aufstocker
Auch bei der Aufstockung ist nur ein Teil der Berechnung regional: Regelsatz und Lohnfreibeträge gelten in ganz Deutschland gleich. Ihre Wohnkosten prüft dagegen das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Deshalb fragt dieser Rechner in Schritt 2 nach Bundesland, Wohnort oder Jobcenter und — wenn Sie ihn kennen — dem lokalen Richtwert für die Bruttokaltmiete.
Im ersten Bezugsjahr zeigt das Ergebnis Ihre tatsächlichen Wohnkosten (Karenzzeit Wohnen). Nach mehr als zwölf Monaten begrenzt der Rechner die Bruttokaltmiete auf den eingetragenen Richtwert und weist den Unterschied gesondert aus. Ohne lokalen Richtwert bleibt der regionale Check als offen gekennzeichnet — es wird kein Durchschnittswert erfunden.
Aufstockung oder Wohngeld?
Beides gleichzeitig geht nicht. Wohngeld lohnt sich eher, wenn Ihr Einkommen nur knapp unter Ihrem Bedarf liegt und Sie keine weiteren Leistungen brauchen. Bürgergeld-Aufstockung ist meist die bessere Wahl, wenn auch Wohnkosten hoch sind oder Mehrbedarfe hinzukommen. Im Zweifel: beides durchrechnen und beraten lassen.
Häufige Fragen zur Aufstockung
Was bedeutet „Aufstockung“ beim Bürgergeld?
Wenn Ihr Lohn trotz Arbeit nicht zum Leben reicht, kann das Jobcenter Ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken. Voraussetzung ist, dass Sie hilfebedürftig sind, also Ihr anrechenbares Einkommen unter Ihrem Bedarf liegt. Viele Erwerbstätige — besonders mit Kindern und hohen Wohnkosten — haben einen Anspruch, ohne es zu wissen.
Wie viel darf ich dazuverdienen, ohne dass alles angerechnet wird?
Die ersten 100 € Ihres Bruttolohns bleiben immer frei. Darüber bleiben 20 % des Teils zwischen 100 € und 520 €, 30 % zwischen 520 € und 1.000 € und 10 % bis 1.200 € (mit Kind bis 1.500 €) anrechnungsfrei (§ 11b SGB II). Bei 1.000 € Bruttolohn sind das 328 € Freibetrag.
Gilt die Aufstockung auch für Minijobber?
Ja. Auch ein Minijob kann mit Bürgergeld aufgestockt werden. Von 520 € Minijob-Lohn bleiben 100 € plus 20 % von 420 € = 184 € anrechnungsfrei; angerechnet werden 336 €.
Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen: §§ 11, 11b SGB II. Für Selbstständige gelten besondere Regeln zur Gewinnermittlung, die dieser Rechner vereinfacht abbildet. Stand: Oktober 2026.