Bürgergeld: Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) 2026 — kurz beantwortet und mit den gesetzlichen Grundlagen. Ihren persönlichen Betrag berechnen Sie im Bürgergeld-Rechner.

Fragen & Antworten

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 563 €, für Partner je 506 €, für Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Hinzu kommen Ihre angemessenen Wohn- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe. Den Gesamtbetrag für Ihre Situation zeigt unser Rechner.

Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Das Geld wird in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen, sodass es zum Monatsanfang auf Ihrem Konto ist.

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter Ihres Wohnorts — persönlich, schriftlich oder online. Wichtig: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Zahlung für davor liegende Monate ist nicht möglich.

Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich arbeite?

Ja, als Aufstockung. Wenn Ihr anrechenbares Einkommen unter Ihrem Bedarf liegt, zahlt das Jobcenter die Differenz. Ein Teil Ihres Lohns bleibt durch Freibeträge immer anrechnungsfrei (§ 11b SGB II).

Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?

100 € Grundfreibetrag sind immer frei. Darüber bleiben 20 % (100–520 €), 30 % (520–1.000 €) und 10 % (bis 1.200 €, mit Kind 1.500 €) Ihres Bruttolohns anrechnungsfrei. Bei 520 € Minijob bleiben 184 €, bei 1.000 € Lohn 328 €.

Wird das Kindergeld angerechnet?

Ja. Kindergeld (2026: 259 € pro Kind) zählt als Einkommen des Kindes und mindert den Anspruch entsprechend. Es wird im Rechner automatisch berücksichtigt.

Wird Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Grundsätzlich ja — aber Elterngeld bleibt bis zu 300 € monatlich anrechnungsfrei, soweit es früheres Erwerbseinkommen ersetzt (§ 10 BEEG). Nur der darüber liegende Teil wird angerechnet.

Wie viel Vermögen darf ich behalten?

Seit 01.07.2026 je nach Alter 5.000 € (bis 30), 10.000 € (ab 31), 12.500 € (ab 41) oder 20.000 € (ab 51) pro Person. Dazu kommen geschützte Posten wie ein angemessenes Auto und die selbst genutzte Immobilie.

Muss ich meine Wohnung aufgeben, wenn sie zu teuer ist?

Im ersten Jahr des Bezugs gilt die Karenzzeit Wohnen: Das Jobcenter übernimmt Ihre tatsächlichen Wohnkosten ohne Angemessenheitsprüfung. Danach gelten die örtlichen Richtwerte; eine zu teure Wohnung müssen Sie in der Regel erst nach einer Aufforderung zur Kostensenkung und einer Übergangszeit wechseln.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Die Bedarfsgemeinschaft umfasst Sie, Ihren Partner oder Ihre Partnerin und Ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren im Haushalt. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden gemeinsam betrachtet.

Zählt meine Partnerin / mein Partner mit, auch wenn wir nicht verheiratet sind?

Ja, wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben — also wie Ehepartner zusammenwirtschaften. Dann bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen beider wird berücksichtigt.

Bekomme ich Mehrbedarf als Alleinerziehende?

Ja: 36 % Ihres Regelbedarfs (202,68 €), wenn Sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei bis drei Kindern unter 16 leben. Sonst 12 % pro Kind, höchstens 60 % (§ 21 Abs. 3 SGB II).

Gibt es Mehrbedarf in der Schwangerschaft?

Ja, ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Sie 17 % Ihres Regelbedarfs zusätzlich — bei Alleinstehenden sind das 95,71 € pro Monat bis zum Ende des Geburtsmonats.

Was ist der Mehrbedarf für Warmwasser?

Wenn Ihr Warmwasser dezentral erzeugt wird (Boiler oder Durchlauferhitzer), gibt es eine Pauschale obendrauf: 2,3 % des Regelbedarfs für Erwachsene, 0,8–1,4 % für Kinder (§ 21 Abs. 7 SGB II).

Was passiert, wenn ich einen Job ablehne?

Pflichtverletzungen können zu Leistungsminderungen führen (§§ 31 ff. SGB II). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Fragen zu einem Bescheid hilft eine kostenlose Beratung, etwa bei einer Sozialberatungsstelle.

Kann ich Bürgergeld rückwirkend bekommen?

Nein. Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich — auch formlos, den Rest können Sie nachreichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Das ist von Jobcenter zu Jobcenter verschieden und hängt davon ab, ob alle Unterlagen vorliegen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung deutlich. In Notlagen können Sie einen Vorschuss beantragen.

Darf ich mit Bürgergeld in Urlaub fahren?

Sie müssen für das Jobcenter erreichbar sein. Eine Ortsabwesenheit bis zu drei Wochen im Jahr ist mit vorheriger Zustimmung in der Regel möglich; ohne Zustimmung kann die Leistung für die Zeit der Abwesenheit entfallen.

Wird mein Erbe oder eine einmalige Zahlung angerechnet?

Einmalige Einnahmen werden grundsätzlich im Monat des Zuflusses als Einkommen berücksichtigt und können auf mehrere Monate verteilt werden. Erbschaften während des Bezugs zählen als Einkommen, vor dem Bezug als Vermögen.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit nach dem SGB III — es hängt von Ihrem früheren Lohn ab. Bürgergeld (Grundsicherungsgeld, SGB II) ist eine bedarfsgeprüfte Grundsicherung des Jobcenters für alle, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Kann ich neben Bürgergeld Wohngeld bekommen?

Nein, beides gleichzeitig geht nicht — wer Bürgergeld erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld kann aber die bessere Alternative sein, wenn Ihr Einkommen nur knapp unter Ihrem Bedarf liegt.

Gibt es einen offiziellen Bürgergeld-Rechner des Jobcenters?

Nein — weder die Jobcenter noch die Bundesagentur für Arbeit bieten einen amtlichen Bürgergeld-Rechner an; die BA stellt nur einen Rechner für das Arbeitslosengeld bereit. Warum Ihr Wohnort trotzdem über die Höhe entscheidet, erklärt unser Ratgeber zum Jobcenter-Rechner.

Gibt es eigene Bürgergeld-Rechner für NRW, Bayern oder Berlin?

Nein. Regelsätze und Freibeträge gelten bundesweit gleich, und weder Bundesländer noch Jobcenter bieten eigene amtliche Online-Rechner an. Regional unterschiedlich ist nur, welche Bruttokaltmiete als angemessen gilt. Unser Rechner fragt deshalb Bundesland und Wohnort ab und kann Ihren lokalen KdU-Richtwert in Schritt 2 berücksichtigen. Mehr dazu im Ratgeber zum Jobcenter-Rechner.

Ist dieser Rechner eine offizielle Seite des Jobcenters?

Nein. Dies ist ein unabhängiges Informationsangebot. Offizielle Informationen finden Sie bei Ihrem Jobcenter und auf arbeitsagentur.de. Maßgeblich für Ihren Anspruch ist immer der Bescheid des Jobcenters.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Diese Antworten ersetzen keine Beratung durch Ihr Jobcenter oder eine Sozialberatungsstelle.