Bürgergeld berechnen: Wie viel steht Ihnen 2026 zu?

Unser kostenloser Rechner ermittelt Ihren voraussichtlichen Anspruch — mit Regelsatz, Wohnkosten, Mehrbedarfen und allen Freibeträgen nach der aktuellen Rechtslage. Amtlich heißt die Leistung seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld.

563 € Regelsatz Alleinstehende 259 € Kindergeld je Kind bis 378 € Lohn-Freibetrag möglich 0 € Kosten, keine Anmeldung

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser — Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.

Die Regelsätze 2026 auf einen Blick

Der Regelbedarf deckt Ihren laufenden Lebensunterhalt. Hinzu kommen Ihre angemessenen Wohnkosten und mögliche Mehrbedarfe — erst zusammen ergibt sich Ihr Anspruch. Für 2026 gilt eine Nullrunde: Die Sätze bleiben wie 2025.

PersonengruppeRegelbedarfsstufeBetrag / Monat
Alleinstehende und AlleinerziehendeStufe 1563 €
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)Stufe 2506 €
Erwachsene ohne eigenen Haushalt, z. B. 18- bis 24-Jährige bei den ElternStufe 3451 €
Jugendliche von 14 bis 17 JahrenStufe 4471 €
Kinder von 6 bis 13 JahrenStufe 5390 €
Kinder von 0 bis 5 JahrenStufe 6357 €

Quelle: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026. Alle Tabellen, Mehrbedarfe und Beispiele →

So funktioniert die Berechnung

1. Bedarf ermitteln

Regelbedarf aller Personen in Ihrem Haushalt plus Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, Schwangerschaft, Warmwasser) plus Ihre Wohn- und Heizkosten.

2. Einkommen abziehen

Nicht alles wird angerechnet: Auf Lohn bleiben bis zu 378 € Freibetrag, Elterngeld ist bis 300 € geschützt. Der Rest mindert den Anspruch.

3. Ergebnis wie im Bescheid

Sie sehen jede Position einzeln aufgeschlüsselt — wie in der Berechnung Ihres Jobcenters, nur verständlich erklärt.

Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld

Seit dem 01.07.2026 trägt die Leistung einen neuen Namen (Dreizehntes SGB-II-Änderungsgesetz). An Regelsätzen und Berechnung ändert das nichts — neu geregelt wurde vor allem das Vermögen: Statt der alten Karenzzeit mit 40.000 € gelten jetzt Freibeträge nach Alter. Unser Rechner rechnet bereits mit der neuen Rechtslage.

BürgergeldRechner24 ist ein unabhängiges Informationsangebot und keine offizielle Seite der Bundesagentur für Arbeit oder eines Jobcenters. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen; maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters. Angaben ohne Gewähr.