Bürgergeld-Rechner 2026
Mit diesem Rechner berechnen Sie in wenigen Minuten, wie viel Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) Ihnen 2026 voraussichtlich zusteht. Er berücksichtigt Ihre Bedarfsgemeinschaft, Mehrbedarfe, Wohnkosten, die Erwerbstätigen-Freibeträge des § 11b SGB II und prüft auf Wunsch Ihr Vermögen nach den neuen Regeln seit 01.07.2026. Neu ist der regionale Wohnkosten-Check: Mit Bundesland, Wohnort und lokalem KdU-Richtwert sehen Sie, wie sich Karenzzeit und die Zeit danach unterscheiden.
Bürgergeld-Rechner 2026
Vier Schritte zu Ihrer Schätzung — mit Aufschlüsselung wie im Bescheid. Amtlich heißt die Leistung seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld.
Wer lebt in Ihrem Haushalt?
Ihre Bedarfsgemeinschaft: Sie selbst, ggf. Ihre Partnerin / Ihr Partner und Ihre Kinder unter 25 Jahren.
Kinder im Haushalt
Kinder unter 25 Jahren zählen zur Bedarfsgemeinschaft. Ab 25 bilden sie in der Regel einen eigenen Haushalt.
Besondere Lebenslagen
Mehrbedarfe erhöhen Ihren Anspruch. Zutreffendes bitte auswählen.
Was kostet Ihre Wohnung?
Tragen Sie Ihre tatsächlichen monatlichen Wohnkosten ein. Das Jobcenter übernimmt die Kosten, soweit sie an Ihrem Wohnort angemessen sind.
Ihre Region: lokaler Wohnkosten-Check
Regelsätze und Freibeträge sind bundesweit gleich. Regional verschieden ist die angemessene Bruttokaltmiete: Sie wird von Ihrer Kommune beziehungsweise Ihrem Jobcenter festgelegt. Der Rechner nutzt Ihren lokalen Richtwert, wenn Sie ihn kennen — ohne Richtwert rechnet er mit Ihrer tatsächlichen Miete und kennzeichnet den regionalen Check als offen.
Gut zu wissen: Im ersten Jahr des Bezugs gilt die Karenzzeit Wohnen (§ 22 Abs. 1 SGB II). Das Jobcenter übernimmt in dieser Zeit Ihre tatsächlichen Wohnkosten — auch ohne Prüfung, ob sie angemessen sind. Strom zahlen Sie aus dem Regelbedarf selbst; er gehört nicht zu den Wohnkosten.
Welches Einkommen hat Ihr Haushalt?
Von Ihrem Lohn bleibt ein Teil immer anrechnungsfrei (§ 11b SGB II). Der Rechner zieht die Freibeträge automatisch ab.
Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25: Für Sie gilt ein deutlich höherer Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2b SGB II) — Ferienjobs von Schülern bleiben oft komplett anrechnungsfrei. Dieser Rechner rechnet mit den allgemeinen Regeln; Ihr tatsächlicher Anspruch kann höher ausfallen.
Vermögen prüfen & Ergebnis
Seit dem 01.07.2026 schützen altersgestaffelte Freibeträge Ihr Vermögen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Zählen Sie Bargeld, Konten, Sparanlagen und Ähnliches zusammen — nicht mitzählen: Ihr angemessenes Auto und Ihre selbst genutzte, angemessene Immobilie.
So entsteht Ihr Anspruch
Ihr Anspruch ist die Differenz aus Ihrem Bedarf und Ihrem anrechenbaren Einkommen. Der Bedarf setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Regelbedarf für jede Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft — 2026 zwischen 357 € (Kleinkind) und 563 € (alleinstehend).
- Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen: Alleinerziehende (36 % beziehungsweise 12 % je Kind), Schwangerschaft (17 %), Behinderung (35 %), dezentrales Warmwasser und kostenaufwändige Ernährung.
- Wohnkosten — Ihre tatsächliche Miete samt Neben- und Heizkosten. Wenn Sie den Richtwert Ihres Jobcenters kennen, vergleicht der Rechner Ihre Bruttokaltmiete damit und zeigt nach der Karenzzeit nur den regional anerkannten Teil.
Vom Bedarf wird Ihr Einkommen abgezogen — aber nie vollständig: Auf Erwerbseinkommen bleibt ein Freibetrag von 100 € plus 20 bis 30 % des darüber liegenden Lohns. Kindergeld wird als Einkommen Ihres Kindes angerechnet, Elterngeld nur oberhalb von 300 €. Was übrig bleibt, ist Ihr monatlicher Anspruch.
Für wen ist der Rechner gedacht?
Für alle, die vor einem Antrag eine verlässliche erste Einschätzung brauchen: Arbeitsuchende, Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen und Erwerbstätige, die prüfen möchten, ob sich eine Aufstockung lohnt. Wenn Sie arbeiten, zeigt Ihnen der Aufstockungs-Rechner dieselbe Berechnung mit Blick auf Ihren Lohn.
Was der Rechner nicht ersetzt
Die Entscheidung trifft allein Ihr Jobcenter. Es prüft unter anderem, ob Ihre Wohnkosten vor Ort angemessen sind, und kennt Ihre genaue Lebenssituation. Nutzen Sie das Ergebnis als Vorbereitung auf Antrag und Beratung — nicht als Zusage. Wie wir rechnen und welche Gesetze dahinterstehen, lesen Sie auf unserer Methodik-Seite.
Häufige Fragen zum Rechner
Wie genau ist dieser Bürgergeld-Rechner?
Der Rechner bildet die gesetzlichen Regeln des SGB II ab: Regelbedarfe 2026, Mehrbedarfe nach § 21, Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b und Vermögensfreibeträge nach § 12 in der Fassung seit 01.07.2026. Eine Schätzung bleibt es trotzdem: Das Jobcenter prüft Ihren Einzelfall, und die angemessenen Wohnkosten richten sich nach Ihrem Wohnort.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?
Seit dem 01.07.2026 heißt die Leistung amtlich Grundsicherungsgeld (Dreizehntes SGB-II-Änderungsgesetz). An den Regelsätzen und der Berechnung hat sich durch die Umbenennung nichts geändert. Gesucht und gesagt wird weiterhin meist „Bürgergeld“.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet und kein Konto angelegt.
Warum fragt der Rechner nach meinem Vermögen?
Weil das Jobcenter Vermögen oberhalb der Freibeträge anrechnet. Seit 01.07.2026 gelten altersgestaffelte Freibeträge von 5.000 € bis 20.000 € pro Person (§ 12 Abs. 2 SGB II). Der Rechner prüft überschlägig, ob Ihr Vermögen einem Anspruch entgegenstehen könnte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen: §§ 11, 11b, 12, 20, 21, 22 SGB II; Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026; § 66 EStG. Stand: Oktober 2026.